Hausordnung

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Hausordnung gilt für alle Veranstaltungen des Festivals „Bühne der Macht“ und für das gesamte Veranstaltungsgelände (insbesondere das Festivalzelt in St. Daniel).

Mit dem Betreten des Geländes erkennen Besucher:innen diese Hausordnung an.

2. ZUTRITT UND AUFENTHALT

Der Zutritt zum Festivalzelt ist nur mit gültigem Ticket bzw. bestätigter Reservierung gestattet.

Den Anweisungen des Veranstalters sowie des eingesetzten Personals (Ordnerdienst, Sicherheit, Feuerwehr, Rettung) ist Folge zu leisten.

Personen kann der Zutritt verweigert oder sie können vom Gelände verwiesen werden, wenn sie andere Besucher:innen gefährden oder stören, gegen diese Hausordnung verstoßen oder sich in einem Zustand befinden, der ein Sicherheitsrisiko darstellt.

3. VERHALTEN AUF DEM GELÄNDE

Alle Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.

Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4. EINLASSKONTROLLEN

Beim Einlass können Kontrollen von Taschen und mitgeführten Gegenständen durchgeführt werden.

Personen, die sich weigern, an Sicherheitskontrollen mitzuwirken, kann der Zutritt verweigert werden.

5. VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Es ist untersagt, insbesondere folgende Gegenstände mitzuführen:

Waffen oder gefährliche Gegenstände
Glasflaschen, Dosen oder zerbrechliche Behältnisse
pyrotechnische Gegenstände
Drohnen oder ferngesteuerte Geräte
professionelle Foto-, Video- oder Tonaufzeichnungsgeräte
sperrige Gegenstände.

Im Zweifelsfall entscheidet das Veranstaltungspersonal vor Ort.


6. FOTO-, VIDEO- UND TONAUFNAHMEN

Während der Theateraufführung sowie im Rahmen von Vorträgen, Workshops und Diskussionen sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher:innen grundsätzlich nicht gestattet.

Auch die Veröffentlichung oder Verbreitung von Aufnahmen – insbesondere in sozialen Medien oder auf sonstigen Online-Plattformen – ist untersagt.

Ausnahmen können ausschließlich durch den Veranstalter oder das jeweilige Veranstaltungspersonal vor Ort ausdrücklich erlaubt werden. Die Verwendung von professioneller Aufnahmeausrüstung ist jedenfalls untersagt.

Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

7. BILD- UND TONAUFNAHMEN DURCH DEN VERANSTALTER

Im Rahmen der Veranstaltung können Bild- und Tonaufnahmen erstellt werden.

Mit dem Besuch erklären sich Besucher:innen damit einverstanden, dass diese Aufnahmen ohne Vergütung verwendet werden dürfen.

9. HAFTUNG

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

10. HAUSRECHT

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein Verweis vom Gelände erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.